Leistung

Zahnzusatzversicherung für die Zahnspange des Kindes

Ob die gesetzliche Kasse die Zahnspange Ihres Kindes zahlt, entscheidet die kieferorthopädische Indikationsgruppe, kurz KIG. Bei KIG 1 und 2 – also leichten Fehlstellungen – zahlt sie nichts, und die Behandlung wird vollständig zur Privatleistung. Bei KIG 3 bis 5 übernimmt sie die Regelversorgung, während moderne Zusatzleistungen beim Elternteil bleiben.

Zahnzusatztarife setzen für Kieferorthopädie eigene Höchstsummen, typischerweise zwischen 1.000 und 4.000 Euro. Diese Summe ist die maßgebliche Größe, nicht der Erstattungsprozentsatz. Unser Rechner erhöht das Gewicht dieser Dimension, sobald Sie angeben, dass eine Zahnspange angeraten ist – und noch einmal, wenn KIG 1 oder 2 vorliegt.

Ist die Behandlung schon begonnen, ist sie nicht mehr versicherbar. Der übrige Zahnschutz Ihres Kindes bleibt es aber, und genau darauf sortiert der Rechner dann um. Der günstigste Zeitpunkt liegt im Vorschulalter, lange bevor ein Kieferorthopäde einen Befund dokumentiert.

Ihr Anlass ist schon gesetzt

Sehen Sie in zwei Minuten, welche Tarife hier taugen.

Der Rechner startet mit Ihrem Anlass und fragt nur, was für diesen Fall zählt. Ergebnis ohne E-Mail.

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