Situation

Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung

Die klare Antwort zuerst: Was Ihr Zahnarzt bereits angeraten, im Befund festgehalten oder begonnen hat, wird von keinem Versicherer nachträglich übernommen. Das ist keine Besonderheit eines Anbieters, sondern Grundlage jeder Antragsfrage. Wer etwas anderes verspricht, stellt Ihnen eine Leistung in Aussicht, die später abgelehnt wird.

Sinnvoll bleibt der Abschluss dennoch, aus einem nüchternen Grund: Wer heute eine Krone benötigt, benötigt in einigen Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit die nächste. Ein Tarif, der jetzt beginnt, deckt alles, was nach Vertragsbeginn neu auftritt.

Zwei Dinge werden dann wichtig. Erstens die Wartezeit: Tarife ohne Wartezeit leisten für neue Befunde sofort. Zweitens die Leistungsstaffel der ersten Jahre, denn Ihr Bedarf ist erfahrungsgemäß höher als der Durchschnitt. Der Rechner gewichtet beides hoch, sobald Sie eine laufende Behandlung angeben.

Ihr Anlass ist schon gesetzt

Sehen Sie in zwei Minuten, welche Tarife hier taugen.

Der Rechner startet mit Ihrem Anlass und fragt nur, was für diesen Fall zählt. Ergebnis ohne E-Mail.

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