Jeder Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung enthält Gesundheitsfragen, und eine davon betrifft fehlende Zähne. Die Antwort entscheidet über drei Möglichkeiten: normale Annahme, Annahme mit Beitragszuschlag oder Ablehnung.
Was zählt und was nicht
Gefragt sind fehlende, nicht ersetzte Zähne. Weisheitszähne zählen nicht mit, denn sie gelten nicht als versorgungsbedürftig. Ebenso zählen bereits ersetzte Zähne nicht mit: Wo eine Krone, eine Brücke oder ein Implantat sitzt, ist die Lücke geschlossen.
Diese Abgrenzung wird häufig falsch verstanden. Wer vier gezogene Weisheitszähne und eine versorgte Brücke hat, gibt in vielen Anträgen korrekt null fehlende Zähne an.
Die Grenze liegt meist bei drei
Die meisten Anbieter versichern bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne. Darüber hinaus lehnen sie den Antrag ab. Einzelne Tarife arbeiten ohne diese Begrenzung, sind dafür aber in anderen Punkten zurückhaltender.
Innerhalb der Grenze erfolgt die Annahme gegen Zuschlag. Üblich sind rund 20 bis 25 Prozent je fehlendem Zahn, bezogen auf den Monatsbeitrag. Bei zwei Lücken und einem Grundbeitrag von 29,88 Euro liegt der Beitrag damit bei etwa 45 Euro.
Falsche Angaben sind das größere Risiko
Die Versuchung, eine Lücke zu verschweigen, ist verständlich und teuer. Stellt der Versicherer im Leistungsfall eine unzutreffende Angabe fest, kann er vom Vertrag zurücktreten und die Leistung verweigern. Die gezahlten Beiträge sind dann verloren, der Schutz war nie vorhanden.
Die belastbare Variante ist der ehrliche Antrag mit Zuschlag. Unser Rechner weist den Zuschlag im Monatsbeitrag offen aus, statt ihn erst im Antragsprozess sichtbar werden zu lassen.