Der häufigste Irrtum beim Zahnersatz betrifft die Rechengrundlage. Viele Versicherte gehen davon aus, die gesetzliche Kasse übernehme einen prozentualen Anteil der Zahnarztrechnung. Sie zahlt aber einen festen Betrag, der sich an der Regelversorgung orientiert, also an der einfachsten medizinisch ausreichenden Lösung für den jeweiligen Befund.
Regelversorgung heißt nicht Wunschversorgung
Fehlt ein Zahn, ist die Regelversorgung in der Regel eine Brücke. Wer stattdessen ein Implantat möchte, erhält denselben Festzuschuss wie für die Brücke, trägt aber die Differenz zur deutlich teureren Lösung selbst. Genau dort entstehen die vierstelligen Eigenanteile, mit denen Zahnzusatzversicherungen beworben werden.
Gleiches gilt bei Kronen: Die Regelversorgung sieht im Seitenzahnbereich eine Metallkrone vor. Eine vollkeramische Versorgung ist möglich, wird aber nur bis zur Höhe des Festzuschusses bezuschusst.
Das Bonusheft erhöht den Zuschuss
Wer regelmäßige Kontrolluntersuchungen nachweist, erhält einen höheren Festzuschuss. Fünf Jahre lückenlos dokumentierte Vorsorge heben ihn an, zehn Jahre noch einmal. Das Bonusheft ist damit die einzige Möglichkeit, den Kassenanteil selbst zu beeinflussen, und sie kostet nichts außer zwei Terminen im Jahr.
Was eine Zusatzversicherung ändert
Eine Zahnzusatzversicherung setzt an genau dieser Lücke an. Sie erstattet, abhängig von der Tarifstufe, einen Anteil der Kosten, die nach Abzug des Festzuschusses bleiben. Bei einer Stufe mit 100 Prozent bleibt im Idealfall kein Eigenanteil, begrenzt allerdings durch die Leistungsstaffel der ersten Jahre.
Vor dem Abschluss lohnt eine nüchterne Einschätzung: Wer schon Kronen, Brücken oder Implantate hat, hat statistisch weiteren Bedarf. Wer mit gesunden Zähnen und Bonusheft startet, versichert vor allem ein Risiko in der Zukunft, und das ist der günstigste Zeitpunkt.